Bald ist es soweit.
Was ist verbraucherkritiken.de überhaupt?
Die Grundidee war tatsächlich ein Bewertungsportal für Dinge aus dem täglichen Gebrauch. Produkte, Dienstleister usw. usw.
Natürlich gibt es schon zig Bewertungsportale im Netz. Also warum noch eines? Im Grunde hat die Seite einen ernsten Hintergrund, dennoch soll hier auch auf lustige Weise vermittelt werden was uns verkauft wird und was Realität ist. So bekommt der User zB. die Möglichkeit Videos (youtube usw.) einzubetten in denen er, zunächst Werbevideos wie sie uns tagtäglich gezeigt werden, bereitstellt und im Anschluss Videos mit Selbstversuchen zum Produkt zur Veranschaulichung der Realität.
Denn tatsächlich versuchen einige Hersteller die Verbraucher mit Ihren Werbesendungen auf den geistigen Stand einer Amöbe zu reduzieren. Und hier möchte Verbrauchekritiken.de entgegen wirken.
Natürlich gibt es auch sehr nette Werbesendungen, die teilweise sogar für ein gutes Produkt werben. Die dann auch als solche bewertet werden können.
Ebenso können hier Produkte und Dienstleister negativ oder positiv bewertet werden. Bewertungen können kommentiert und diekutiert werden.
Und das alles absolut kostenlos.
Natürlich gibt es ein paar rechtliche Hürden. So darf eine Meinung zwar im Deutschen Internet "relativ frei" geäußert werden, dennoch müssen einige Bewertungen vor Veröffentlichung durch uns geprüft werden bevor wir diese dann freischalten.
So verhält es sich zB. mit Bewertungen von Dienstleistern. Viele negative, teilweise vernichtende Kritiken an Dienstleistern stehen in keinem Verhältnis zum realen Sachverhalt. Aus diesem Grunde müssen hier gerade bei negativen Kritiken nähere Informationen recherchiert bzw. vom jeweiligen Kritiker eingeholt werden.
Natürlich ist auch ein Hotel oder ein Reisebüro ein Dienstleister. Das bewerten von Hotels / Reisen usw. ist aber in Deutschland grundsätzlich frei. Somit werden diese Kritiken natürlich auch direkt veröffentlicht.
Lesen Sie aber in jedem Fall unsere Nutzungsbedingungen bevor Sie sich anmelden und losbewerten.
Update 06.11.2011
Sehr erfreulich für alle Seiten
Das Landgericht (LG) Nürnberg (Urteil vom 13.01.2010, Az.: 3 O 3692/09) hat entschieden, dass der Betreiber eines Verbraucherportals grundsätzlich erst ab der Kenntnis von fremden Beiträgen für diese Beiträge haftet. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch für kritische Nutzeräußerungen über die Leistungen eines Unternehmens. Im vorliegenden Fall fühlte sich ein Online-Partnervermittlungsinstitut durch eine negative Bewertung seiner Leistungen gestört. Da es sich bei dem Bericht entweder um zutreffende Tatsachen oder um zulässige Meinungen handle, sei der Bericht und dessen Posting nicht rechtswidrig.p> <p>Der Betreiber des Portals haftet nach Auffassung des Gerichts auch nicht als Mitstörer, da er nach der Benachrichtigung durch die Klägerin eine Meldung an den betroffenen User sandte, woraufhin der Beitrag abgeändert wurde.
(Quelle:http://onlinerechtlich.de/2010/02/03/portalbetreiber-haftet-nicht-fur-verbraucherkritik-an-unternehmen)
Ein wenig Geduld noch dann gehts los.